AGB´s - GP Maschinenservice

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AGB´s

Montage- Inbetriebnahme- und Servicebedingungen GP Maschinenservice
Ulrich-Gminder-Weg 20 D-72657Altenriet  / Eingetragener Handwerksbetrieb Betriebs-Nr.670109250

I. Allgemeines
Soweit nachstehend und im Einzelfall keine andere Vereinbarung
getroffen wurde, gelten für alle Montage-und Reparaturaufträge oder
Dienstleistungen mit und ohne die nachstehenden Bedingungen.
Sind wir wegen höherer Gewalt nicht in der Lage, rechtzeitig wie
vereinbart den Montageeinsatz anzutreten, so begründet dies keinerlei
Regressansprüche des Bestellers.
Alle Angaben über den Montage- und Reparaturbeginn oder die Dauer
sind annähernd und deshalb unverbindlich. Liegt eine unwidersprochene
schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des
Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.

1.
Zusatzbedienungen
Dem Besteller obliegt ferner die Bereitstellung von entsprechenden
Leimsorten sowie geeigneten Werkstücken und Kantenmaterial, für die
Abnahme und um die Maschine Probe fahren zu können.
Die Justierung und Einweisung von Kantenleimmaschinen sowie
Druckbalken- und Plattensägen können nur erfolgen, wenn die Maschine an einer leistungsfähigen Absauganlage angeschlossen ist, die am Anschlussstutzen der Maschine mind. eine Luftgeschwindigkeit von 20 m/sec erreicht.


II.Verrechnungssätze und Preisstellung

1. Stundensätze Normalarbeitszeiten
für Arbeits-, Warte- und Vorbereitungszeiten:         53,00 € / Std.   
( Mitarbeiter Berlin 54,50 € / Std.)
Die Normalarbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 06:00-18:00 Uhr und Samstag 06:00-14:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung

2. Zuschläge für Überstunden
Als Überstunden gelten alle Stunden die über die Normalzeit hinausgehen und vom Besteller unter Begründung angekündigt werden.
(bei Terminvorgabe usw.)
Samstagsarbeit (14.00 bis 20.00 Uhr)    +50%
Sonntagsarbeit (06.00 bis 06.00 Uhr am Montag)   +75%
Feiertagsarbeit      +100%

3. Reisekosten
für Anreise, Rückreise bzw. tägliche Wegstrecke ab Wohnort
Reisezeit              44,00 € /Std.  ( Mitarbeiter Berlin 52,50 € )
Fahrtkosten für Fahrten mit PKW             0,60 € / km ( Berlin 0,70€ )
Oder eine Pauschale nach Vereinbarung

4. Verpflegungsmehraufwendung außerhalb Deutschlands

Für Einsätze außerhalb Deutschlands gelten die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschalen des BdF, oder werden jeweils gesondert vereinbart.

5. Übernachtung innerhalb Deutschland
Übernachtungspauschale: 90,00 € / Nacht
Liegen die tatsächlichen Kosten über diesem Pauschalsatz werden diese nach Aufwand berechnet.

6. Nebenkosten
für alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz stehen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Da runter fallen auch Versandkosten für Ersatzteile oder Transportkosten für Spezial-werkzeuge. Kosten die uns durch Verzögerung oder ungenügende Vorbereitung entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt (z.Bsp. unzureichende Raum-und Bodenverhältnisse, fehlender oder mangelhafter pneumatischer oder elektrischer Anschluss, Wartezeiten etc.) Bei Unterbrechung der Montagearbeiten infolge Baulicher Gegebenheiten oder auf Anweisung des Bestellers werden die Heimfahrt und Wiederanfahrt, ebenso die entstehenden Fahrtzeiten gesondert in Rechnung gestellt und müssen bezahlt werden. Arbeiten, die nicht zum Montageauftrag gehören, aber auf Wunsch des Bestellers Ausgeführt oder zur reibungslosen
Weiterführung der Montagearbeiten erforderlich werden, werden
gesondert rapportiert und zu unseren gültigen Kundendienstsätzen
zusätzlich in Rechnung gestellt. Kann der Reparaturauftrag aus von
uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden,
insbesondere weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung der
Maschine nicht aufgetreten ist oder Ersatzteile zu beschaffen sind,
so hat der Besteller den uns entstandenen Aufwand (Fehlersuchzeit
= Arbeitszeit) gemäß meiner gültigen Stundensätze zu vergüten.


7. Verrechnung
Arbeitsstunden, Reisestunden, Auslöse, Kilometergeld sowie Ersatzteile werden von uns nach den jeweils gültigen Preisen berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat berechnet. Montage- und Reparaturkosten sowie Ersatzteile sind sofort netto zahlbar. Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller hat die Arbeitszeit auf dem Ihm vorgelegten Montagebericht
zu bescheinigen. Beanstandungen über den Verlauf der
Montage sind sofort mitzuteilen. Nachträglich Eingehende
Beschwerden können nicht anerkannt werden.

III. Abnahme
Der Besteller ist zur Abnahme der Montage- und Reparaturarbeiten verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung  angezeigt worden ist und eine Erprobung der Maschine/ Anlage stattgefunden hat. Erweist sich die Reparatur als nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Abnahme verweigern. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme als erfolgt, sobald der Besteller für eigene gewerbliche Zwecke produziert, spätestens eine Woche nach der Anzeige.

IV. Haftung für Reparatur bzw. Montagemängel
Nach Abnahme der Montage haften wir für Mängel der Montage, die nachweislich durch ein Verschulden unsererseits aufgetreten sind.
Diese Mängel müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme
erkennbar sein und sind unverzüglich nach bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, diesen Mangel zu beseitigen und wir behalten uns vor, nicht ordnungsgemäß
montierte Teile nach Wahl abzuändern oder neu zu montieren.
Eine Haftung unsererseits besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist, oder auf einem Umbau beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist.
Eine Haftung unsererseits entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen hat. Eine Haftung unsererseits besteht nicht, auf Mängel seitens des Bestellers die sich auf eine Änderung des Arbeitsergebnisses der Kantenanleimmaschine beziehen.

1. Haftungsausschluss

Der Besteller kann über die ihm in den vorstehenden Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Montage oder Einstellungen zusammenhängen, gegen uns geltend machen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Der Haftungsausschluss gilt nicht in allen Fällen, in denen nach Produktenhaftungsgesetz bei Fehlern der Montage für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht für Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung nicht basiert auf Eigenschaften, die vom Besteller ausgeführt, zugestellt oder auf ähnlichen Charaktereigenschaften basieren.

V. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnis ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht
Anders lautende Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits Gültigkeit.

VI. Verbindlichkeit

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 
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