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Montage-
Ulrich-
I. Allgemeines
getroffen wurde, gelten für alle Montage-
Dienstleistungen mit und ohne die nachstehenden Bedingungen.
Sind wir wegen höherer Gewalt nicht in der Lage, rechtzeitig wie
vereinbart den Montageeinsatz anzutreten, so begründet dies keinerlei
Regressansprüche des Bestellers.
Alle Angaben über den Montage-
sind annähernd und deshalb unverbindlich. Liegt eine unwidersprochene
schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des
Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
1.
Dem Besteller obliegt ferner die Bereitstellung von entsprechenden
Leimsorten sowie geeigneten Werkstücken und Kantenmaterial, für die
Abnahme und um die Maschine Probe fahren zu können.
Die Justierung und Einweisung von Kantenleimmaschinen sowie
Druckbalken-
II.Verrechnungssätze und Preisstellung
1. Stundensätze Normalarbeitszeiten
( Mitarbeiter Berlin 54,50 € / Std.)
Die Normalarbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 06:00-
2. Zuschläge für Überstunden
(bei Terminvorgabe usw.)
Samstagsarbeit (14.00 bis 20.00 Uhr) +50%
Sonntagsarbeit (06.00 bis 06.00 Uhr am Montag) +75%
Feiertagsarbeit +100%
3. Reisekosten
für Anreise, Rückreise bzw. tägliche Wegstrecke ab Wohnort
Reisezeit 44,00 € /Std. ( Mitarbeiter Berlin 52,50 € )
Fahrtkosten für Fahrten mit PKW 0,60 € / km ( Berlin 0,70€ )
Oder eine Pauschale nach Vereinbarung
4. Verpflegungsmehraufwendung außerhalb Deutschlands
Für Einsätze außerhalb Deutschlands gelten die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschalen des BdF, oder werden jeweils gesondert vereinbart.
5. Übernachtung innerhalb Deutschland
Übernachtungspauschale: 90,00 € / Nacht
Liegen die tatsächlichen Kosten über diesem Pauschalsatz werden diese nach Aufwand berechnet.
6. Nebenkosten
für alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz stehen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Da runter fallen auch Versandkosten für Ersatzteile oder Transportkosten für Spezial-
Weiterführung der Montagearbeiten erforderlich werden, werden
gesondert rapportiert und zu unseren gültigen Kundendienstsätzen
zusätzlich in Rechnung gestellt. Kann der Reparaturauftrag aus von
uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden,
insbesondere weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung der
Maschine nicht aufgetreten ist oder Ersatzteile zu beschaffen sind,
so hat der Besteller den uns entstandenen Aufwand (Fehlersuchzeit
= Arbeitszeit) gemäß meiner gültigen Stundensätze zu vergüten.
7. Verrechnung
Arbeitsstunden, Reisestunden, Auslöse, Kilometergeld sowie Ersatzteile werden von uns nach den jeweils gültigen Preisen berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat berechnet. Montage-
zu bescheinigen. Beanstandungen über den Verlauf der
Montage sind sofort mitzuteilen. Nachträglich Eingehende
Beschwerden können nicht anerkannt werden.
III. Abnahme
IV. Haftung für Reparatur bzw. Montagemängel
Diese Mängel müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme
erkennbar sein und sind unverzüglich nach bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, diesen Mangel zu beseitigen und wir behalten uns vor, nicht ordnungsgemäß
montierte Teile nach Wahl abzuändern oder neu zu montieren.
Eine Haftung unsererseits besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist, oder auf einem Umbau beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist.
Eine Haftung unsererseits entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen hat. Eine Haftung unsererseits besteht nicht, auf Mängel seitens des Bestellers die sich auf eine Änderung des Arbeitsergebnisses der Kantenanleimmaschine beziehen.
1. Haftungsausschluss
Der Besteller kann über die ihm in den vorstehenden Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Montage oder Einstellungen zusammenhängen, gegen uns geltend machen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Der Haftungsausschluss gilt nicht in allen Fällen, in denen nach Produktenhaftungsgesetz bei Fehlern der Montage für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht für Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung nicht basiert auf Eigenschaften, die vom Besteller ausgeführt, zugestellt oder auf ähnlichen Charaktereigenschaften basieren.
V. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnis ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht
Anders lautende Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits Gültigkeit.
VI. Verbindlichkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.